– Verkauft – Objekt-Nr. 149
OBJEKTDETAILS
Baujahr: 1979
Kaufpreis: 760.000,00 EUR
Wohnfläche: 377 m²
Grundstücksfläche: 970 m²
Ort: Schloß Holte-Stukenbrock
Diese außergewöhnliche verklinkerte Immobilie wurde in massiver Bauweise auf einem ca. 920 m² großen Grundstück in bevorzugter Lage von Stukenbrock erbaut und bietet Ihnen großzügige ca. 377 m² Wohnfläche.
Sie werden von der Exklusivität begeistert sein!
Das Haus wurde 2003 und 2011 komplett saniert.
Der Wohnbereich im Ergeschoss ist offen und weitläufig gestaltet. Hier finden Sie ein großzügiges Entreé mit Zugang zu dem extravaganten Wohn-Essbereich mit hochwertiger Einbauküche und einem als Wohnzimmer genutzten Wintergarten mit Blick auf den schönen Garten mit Aussenpool.
Im Nebentrakt befinden sich ein Büro, ein Gästeschlafzimmer mit exklusiven Badezimmer sowie eine Sauna mit Fitnessbereich und der Hauswirtschafts- und Technikraum.
Im Obergeschoss finden Sie zwei große Kinderzimmer mit separatem Spielbereich sowie ein Elternschlafzimmer mit Badezimmer und Ankleidebereich.
Das Haus ist teilunterkellert und verfügt über eine großzügige Garage.
Der durchdachte Schnitt der Immobilie mit vielen Raffinessen lässt keine Wünsche offen und sucht detailverliebte Eigentümer!
Diese schöne Immobilie könnte zum 01. Juni 2021 bezogen werden.
Lassen Sie sich überraschen!
Wir freuen und auf Ihren Anruf!
– Pool (beheizt)
– zwei Kaminöfen
– Gartenhaus
– Automatische Bewässerung
– Solaranlage (Heißwasser + Pool)
– exklusive Einbauküche
– 2 Bäder
– Gäste-WC
– Wintergarten
– Sauna mit Fitnessbereich
– exklusive Aussenbeleuchtung
– Treppenbeleuchtung
– Außenbeleuchtung mit Fernbedienung
-elektrisches Tor
– Fußbodenheizung in Bäder
Dieses architektonisch außergewöhnliche Haus befindet sich in zentraler, aber ruhiger Top-Wohnlage von Stukenbrock.
Es handelt sich um eines der beliebtesten Wohngebiete von Schloß Holte Stukenbrock!
Die komplette Infrastruktur ist vom Haus aus ganz bequem erreichbar!
Die BAB erreichen Sie in wenigen Minuten.
Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Ärztezentren sind in naher Umgebung.
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie.
Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.